Inkassowesen

Inkassowesen und Exekutionsrecht

Marschitz, Beber & Studeny Rechtsanwälte

Bezahlen Kunden Ihre Rechnungen nicht, übernehmen wir das Inkassowesen. Wir mahnen den Schuldner, führen die erforderlichen Gerichtsverfahren und treiben Ihre Forderung ein.

Sie übergeben uns Ihre Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen und sonstige Korrespondenz, geben uns bekannt, ob Direktzahlungen oder sonstige Kontaktaufnahmen durch den Schuldner erfolgten. Weiters benötigen wir spezielle Informationen über Beweismittel, um die Erfolgsaussichten für die Durchsetzbarkeit Ihres Anspruches beurteilen zu können.

 

Nach erfolgloser Mahnung bringen wir Klage bei Gericht ein. Sollte der Kunde bereits insolvent sein, melden wir Ihre Forderung im Konkurs an und vertreten Ihre Interessen im Konkursverfahren.

Erfolgt trotz Vorliegens eines rechtskräftigen Exekutionstitels keine Zahlung, stellen wir die Exekutionsanträge zur zwangsweisen Eintreibung Ihrer Forderungen. Vorher prüfen wir, ob gegen den Schuldner bereits andere Exekutionsverfahren anhängig sind und ob dieser Liegenschaftsbesitz hat. Haben Sie persönliche Kenntnisse über Vermögenswerte oder Forderungen des Schuldners, ersuchen wir Sie, uns dieses Wissen mitzuteilen. Der Arbeitgeber wird im Zuge einer Gehaltsexekution ermittelt. Auf Antrag ist eine anwaltliche Intervention gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher beim Schuldner möglich.

Sollte unberechtigterweise gegen Sie Exekution geführt werden, stehen wir Ihnen zur Wahrung Ihrer Rechte zur Seite.

  • Mahnen
  • Klagen
  • Eintreiben

Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte einfach beziehungsweise vereinbaren mit unserer Kanzlei einen Termin.

Inkassowesen - Marschitz, Beber & Studeny Rechtsanwälte
Oserstraße 19-21 | 2130 Mistelbach

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